Zeit: Oktober 2015 – April 2016

Mit etwa 270 Chiptuning-PS war dieser A6 (Modell 4F bzw. C6) ein ordentliches Upgrade vom V70 TDI – nicht nur bei den Fahrleistungen, sondern auch bei Komfort und Infotainment.

Der Wagen lief bei mir hauptsächlich Autobahn-Langstrecke, zumeist – wenn möglich – Vollgas. Die Höchstgeschwindigkeit des Ingolstädters war bei 265 km/h laut Tacho abgeregelt.

Honoriert wurde die regelmäßige „Gewaltfahrt“ mit einem Durchschnittsverbrauch von etwa 12 L/100 km, was ich jedoch für die gebotenen Fahrleistungen als sehr angemessen empfinde.

Bild nach dem Kauf (bereits auf Winterreifen)

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Fotosession an der Elbe in Dresden im Februar 2016

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Ende Februar 2016 mit Winterreifen und gelben Nebelscheinwerfern

Modifikationen:

Musikinterface – DENSION Gateway 500

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Da das serienmäßig verbaute Infotainment-System des Audi leider weder AUX-, noch USB-Input unterstützt, habe ich zu dieser Nachrüstlösung gegriffen. Das Gateway ist um einiges günstiger als das originale Audi Music Interface, kann aber de facto das gleiche. Es hat, von wenigen seltenen Abstürzen abgesehen, sehr gut funktioniert und im Alltagseinsatz über mehrere Monate bewiesen, dass es die rund 300,-€ wert ist. Der Klang war, vor allem natürlich in Kombination mit dem verbauten BOSE-Soundsystem, sehr gut und qualitativ nicht von dem einer CD zu unterscheiden.

Den Einbau habe ich selbst vorgenommen, für weniger technisch versierte Interessenten gibt es im Netz dazu ausreichend aufschlussreiches Text-, Foto und Videomaterial.

Gelbe Nebelscheinwerfer

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Gelbe Nebelscheinwerfer, inspiriert von älteren französischen Autos, sind – meiner Meinung nach – der Ästhetik vieler Fahrzeuge durchaus zuträglich. Somit habe ich auch hier die original verbauten Nebelscheinwerfer mit gelber Folie bezogen und das Ergebnis für sehr gut befunden!

Geeignete Folie dazu gibt es für wenig Geld u.a. bei eBay, „montiert“ ist das Ganze, je nach persönlicher handwerklicher Fähigkeit, innerhalb weniger Minuten.

Rechtlicher Hinweis: Es ist nach geltendem Recht in Deutschland nicht erlaubt, nachträglich getönte/folierte Leuchten innerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs zu nutzen!

Der Grund der viel zu frühen Trennung vom Fahrzeug: Ein Auffahrunfall in April 2016. Der Wagen wurde aus wirtschaftlicher Erwägung heraus nicht instand gesetzt und mit Unfallschaden verkauft.

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